Referentin RAin Diana Nier berichtet
den rund 70 Gästen der
HAMBURGER KARRIERESCHMIEDE
von der Relevanz des Arbeitszeugnisses
In ihrem Impulsvortrag stellte Diana Nier die Bedeutung von
Arbeitszeugnissen und ihre Gewichtung für das berufliche Vorankommen
vor. Der Anspruch auf ein Zeugnis ist zwar von Seiten der Gesetzgebung
geregelt, doch besteht für Arbeitnehmer eine Bringschuld. Frau Nier
empfiehlt daher, gleich bei einer Kündigung den schriftlichen Wunsch zu
äußern, ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten, das auch die Aufgaben
und Verantwortlichkeiten klar benennt. Dabei sind Fristen wie
Verwirkung, Ausschlussfristen und Verjährung zu beachten. Wann ist aber
der richtige Zeitpunkt, um ein Zwischenzeugnis zu erbitten? Dies ist in
der Regel sinnvoll bei einem Vorgesetztenwechsel, einem Betriebsübergang
oder Änderung des Unternehmensgefüges oder bei einer Versetzung inklusive der Übernahme neuer Aufgaben.
Dabei ist zu beachten, dass ein
Zwischenzeugnis eine Bindungswirkung für ein Endzeugnis besitzt. Der
Beschäftigte sollte deshalb darauf achten, dass alle Angaben korrekt
sind und auch die Beurteilung der Leistung stimmt.
Kooperation der HAMBURGER
KARRIERESCHMIEDE mit dem
Magazin BRIGITTE Wenn das Unternehmen nicht auf die Bitte um ein
Zeugnis reagiert, rät Frau Nier nur eines: Hartnäckig bleiben oder einen
eigenen Entwurf als Entlastung anzubieten. Auch kann man sich
rechtlichen Beistand suchen und diesen androhen bzw. umsetzen.
Zur
Zeugnisform nannte die Referentin folgende Punkte: Es sollte auf einem
Firmenbriefbogen geschrieben und nicht gefaltet sein. Flecken,
Radierungen oder Verbesserungen sind nicht zulässig, ebenso wie
Rechtschreib- oder Grammatikfehler oder ein Anschriftenfeld. Ein Zeugnis
muss zudem vom direkten Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber selbst
unterschrieben werden. Bei unlesbaren Unterschriften ist es hilfreich,
den Unterzeichner sowie dessen Position zu vermerken.
Häufig
ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, was der Arbeitgeber
tatsächlich mit dem Zeugnis ausdrückt. So hört sich der Satz: „Sein
Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich“
doch erst einmal sehr gut an. Falsch ist darin aber die Reihenfolge.
Korrekt wäre es, erst den Vorgesetzten, dann die Kollegen zu benennen.
Die obige umgekehrte Reihenfolge läßt vermuten, dass es Unstimmigkeiten
mit dem Vorgesetzten gegeben hat.
Immer
interessanter und stärker gewichtet werden heute Referenz- und
Empfehlungsschreiben. Dabei sei natürlich darauf zu achten, dass die
genannte Referenz auch infomiert worden ist und ihre Zustimmung dazu
gegeben hat. Außerdem sollte man diese Personen nur in besonderen Fällen
benennen, da Personaler oder Headhunter gerne einmal Interviews mit den
genannten Personen führen – und dies könnte den Mentor schnell
überstrapazieren.